Tierschutzbeauftragte, Tierhausleitungen und Tierschutzausschüsse sorgen für einen guten Tierschutz in der Forschung
An der TUM ist der Schutz von Versuchstieren ein zentrales Anliegen in der Wissenschaft. Mehrere verantwortliche Stellen sorgen für die gesetzeskonforme und verantwortungsvolle Haltung, Zucht und Forschung mit Tieren. Die Regierung von Oberbayern prüft und genehmigt die Tierversuchsanträge der Universität, während die zuständigen Veterinärämter die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in den Tierhaltungen und Projekten kontrollieren. Innerhalb der Universität begleiten und überwachen Tierhausleitungen, Tierschutzbeauftragte und Tierschutzausschüsse die Prozesse rund um die tiergestützte Forschung und tragen so maßgeblich zur Sicherung der hohen Tierschutzstandards an der TUM bei.
Tierschutzbeauftragte
Jede Forschungseinrichtung die Tiere für wissenschaftliche Zwecke hält, züchtet oder verwendet muss mindestens eine tierschutzbeauftragte Person benennen (§ 10 TierSchG und § 5 TierSchVersV). An der TUM gibt es neun Tierschutzbeauftragte. Sie betreuen die Forschungseinrichtungen mit Tierhaltungen.
In der Regel sind Tierschutzbeauftragte Tierärztinnen und Tierärzte und verfügen als Experten über eine fachtierärztliche Weiterbildung für Versuchstierkunde oder Tierschutz. Sie bilden sich regelmäßig fort, arbeiten unabhängig und sind eine wichtige Schnittstelle zwischen Forschung, Tierpflege und den zuständigen Behörden.
Die Arbeit der Tierschutzbeauftragten regelt die Tierschutz-Versuchstierverordung (§ 5 TierSchVersV)
Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
- Beratung von Forschenden, Tierpflegerinnen und Tierpflegern sowie Tierhausleitenden bei der Umsetzung gesetzlicher Tierschutzvorgaben
- Prüfung von und Stellungnahmen zu Tierversuchsanträgen
- Förderung von Maßnahmen, die den Tierschutz verbessern, z.B. Versuche auf ein unerlässliches Maß verringern, ersetzen und Tierwohl verbessern sowie Versuchsmethoden verfeinern (= 3R-Prinzip: Reduce, Replace, Refine)
Tierhausleitungen
Für das Züchten und Halten von Versuchstieren ist eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes mit Festlegung einer Tierhausleitung erforderlich. Jede Tierhaltung der TUM wird entsprechend dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) von einer erfahrenen und sach- und fachkundigen Tierhausleitung geführt.
Die Aufgaben der Leitung regelt die Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV §§ 1-5). Diese umfassen im Wesentlichen:
- Organisation des Betriebs des Tierhauses und aller Prozesse mit Sicherstellung der Einhaltung aller tierschutzrechtlichen Bestimmungen
- Regelmäßige Überprüfung der Haltungsbedingungen auf Verbesserungspotenziale und entsprechende Umsetzung
- Bereitstellung von Informationen über die Tiere für die Mitarbeitenden und Forschenden
- Personalschulung und Fortbildungen
Tierschutzausschüsse
Zusätzlich zu den Tierschutzbeauftragten, Tierhausleitungen und Projektleitern gibt es in allen Tierhaltungen der TUM entsprechend der Tierschutz-Versuchstierordnung (§ 6 TierSchVersV) Tierschutzausschüsse. Die Ausschüsse bilden sich nach Haltungsstandort, Lehrstuhl oder Tierart. Sie tauschen sich regelmäßig aus und unterstützen die Arbeit der Tierschutzbeauftragten, die Themenvorschläge in den Ausschuss einbringen können.
Die gesetzlich vorgeschriebene Zusammensetzung und der Aufgabenbereich eines Tierschutzausschusses leiten sich aus der Tierschutz-Versuchstierverordnung ab (§ 6 TierSchVersV).
Die Aufgaben umfassen unter anderem:
- Beratung bei Fragen zur Verbesserung von Zucht, Haltung und Pflege der Tiere
- Aufnahme von Themen der Tierschutzbeauftragten
- Verfolgung der Entwicklung von Tierversuchen und deren Ergebnissen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die verwendeten Tiere
- Begleiten der Programme zur Nachsorge und Unterbringung von Tieren nach Versuchen
Standards im Tierschutz weiterentwickeln
Tierschutzbeauftragte, Tierhausleitungen und Tierschutzausschüsse achten auf den Tierschutz und die konsequente Umsetzung des 3R-Prinzips (Reduce, Replace, Refine). Darüber hinaus hat die TUM mit dem TUM Animal Welfare and Science Council (TUM AWC) ein zentrales Gremium geschaffen, das Standards der tierbezogenen Forschung stetig qualitativ weiterentwickelt. So wird der Tierschutz an der Universität aktiv gefördert und die Innovationskraft in der Forschung mit Alternativen gestärkt.
Weiterführende Informationen
- 3R-Prinzip und TUM 3R+
- Tierschutz und Alternativen
- Rechtlicher Rahmen für Tierversuche (Initiative Tierversuche verstehen)